Auskunft
Renate Hahn
Fon 0 23 03 / 27-42 35
Fax 0 23 03 / 27-52 35
renate.hahn@kreis-unna.de
Beate Bittmann
Fon 0 23 03 / 27-38 35
Fax 0 23 03 / 27-52 35
beate.bittmann@kreis-unna.de
Parkerleichterungen für ambulante Alten- und Pflegedienste
Voraussetzungen für kreisweite Parkerleichterung "ambulante Alten- und Pflegedienste"
- Antragsberechtigt sind nur ambulante Alten- und Pflegedienste (keine ambulante Fusspflegedienste etc.)
- Die Ausnahmegenehmigungen sind nur für Fahrzeuge mit fester Firmenaufschrift (gekennzeichnete Fahrzeuge) auszustellen, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten eingesetzt werden. Mit dieser Vorgabe wird auch eine bessere „Nachvollziehbarkeit“ erreicht.
- Die Ausnahmegenehmigung ist Kennzeichenabhängig zu erteilen
- Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Kalenderjahr ab Ausstellung
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt für maximal eine Stunde und unter Auslegung einer Parkscheibe
- zum Parken im eingeschränkten Halteverbot/in Halteverbotszonen (Zeichen 286/290 StVO)
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei
- auf Bewohnerparkplätzen
- außerhalb gekennzeichneter Flächen in verkehrsberuhigten Bereichen
Gebührenerhebung
- 1. Fahrzeug 100,00 €
- jedes weitere Fahrzeug 50,00 €




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