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Ruhrgebietsparkausweis für Handwerker
Parkkonzepte und das Einrichten von Bewohnerparkgebieten in den Städten zeigen zunehmend die erwünschte Wirkung, engen allerdings auch Handwerker bei ihrer Arbeit ein. Mit dem sogenannten Ruhrgebietsparkausweis wird Handwerkern die Möglichkeit geboten, ihre Dienstleistungen ohne größere Konflikte mit Parkregelungen erbringen zu können.
Der Ruhrgebietsparkausweis macht seinem Namen gebietsbezogen nunmehr alle Ehre. Nachdem im Jahr 2005 die Initiative von den Städten Bochum, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und den Kreisen Ennepe-Ruhr und Recklinghausen begründet wurde, haben Handwerksbetriebe mit Firmensitz im Geltungsbereich der Regelung durch den Beitritt der Städte Dortmund, Duisburg, Hagen, Hamm und den Kreisen Soest und Unna im gesamten Ruhrgebiet (mit Ausnahme des Kreises Wesel) ab dem 01. Mai 2006 die Möglichkeit, einen entsprechenden Ausweis mit den festgelegten Parkerleichterungen zu beantragen. Alle beteiligten Städte und Kreise erkennen die übergreifende örtliche Gültigkeit der in den jeweiligen Kommunen erteilten Dauerausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) gegenseitig an.
Für Handwerksbetriebe mit Firmensitz in Bönen, Fröndenberg oder Holzwickede ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna für die Erteilung des Ruhrgebietsparkausweises zuständig.




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