Auskunft
Formulare & mehr
Berechtigte sind
- Handwerksbetriebe (siehe Liste) für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge
Der Parkausweis wird ausgestellt, wenn glaubhaft ist, dass der Ausweis für den Transport von Material und Werkzeugen benötigt wird (eine Abgrenzung erfolgt zu Handel, freien Berufen, Verwaltung und Paketdiensten). Gebietsfremde Handwerker erhalten den Ausweis nicht.




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