Auskunft
Formulare & mehr
Umfang der Parkberechtigung
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 und 290 StVO)
- ohne Entrichten von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
- auf reinen Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314 / 315 StVO mit entsprechendem Zusatz)
- in Fußgängerzonen im Kreisgebiet Recklinghausen (Zeichen 242 StVO)
In Verbotsbereichen wird das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten erlaubt. Die Genehmigungen gelten nicht für das Parken am Betriebssitz.
Anträge können nur bei der Straßenverkehrsbehörde des Firmensitzes gestellt werden.
Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie ein Ersatzfahrzeug - die Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können mehrere Parkausweise beantragt werden. Parkausweise sind im Original mitzuführen | somit immer für ein Fahrzeug verwendbar.




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