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Beate Bittmann
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Renate Hahn
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Baustellen - Verkehrsrechtliche Anordnungen (PDF)

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Sicherung von Arbeitsstellen

Die Notwendigkeit, das viel befahrene Straßennetz bautechnisch auf den neuesten Stand zu bringen bzw. notwendige Reparaturen am Straßennetz oder an Versorgungsleitungen auszuführen, bringt insbesondere für Kraftfahrende eine hohe, fast tägliche Belastung mit sich.

Um einen möglichst flüssigen Verkehrsablauf bei gleichzeitigem hohen Sicherheitsstandard für alle Verkehrsteilnehmenden sowie für die auf den Baustellen arbeitenden Personen zu  garantieren, bedarf die Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum der behördlichen Anordnung.

Damit müssen oftmals Verkehrsflächen für die anfallenden Arbeiten vorübergehend gesperrt werden, was teilweise auch eine weiträumige Umleitung des Verkehrs zur Folge haben kann.

Die erforderlichen Anträge auf Absicherung der Baustellen sind von den ausführenden Bauunternehmen vor Beginn der Arbeiten beim Kreis Unna einzureichen.

Der Kreis Unna nimmt diese Aufgabe als Straßenverkehrsbehörde für die Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie die Stadt Fröndenberg wahr.