Erläuterungen zum Gutachterausschuss für Grundstückwerte

Der Gutachterausschuss ist als Einrichtung des Landes ein unabhängiges, an Weisungen nicht gebundenes Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung Arnsberg für die Dauer von 5 Jahren bestellt.

Die Tätigkeit im Gutachterausschuss ist ehrenamtlich und wird überwiegend von Sachverständigen aus den Fachgebieten Architektur, Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie Vermessungs- und Liegenschaftswesen ausgeübt.

Der Gutachterausschuss hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten
  • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken
  • Ermittlung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
  • Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten und Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen
  • Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
  • Erstellung von Mietwertübersichten