Auskunft
Hans-Günter Winkelkötter
Fon 0 23 03 / 27-10 68
Fax 0 23 03 / 27-14 96
guenter.winkelkoetter@kreis-unna.de
gutachterausschuss@kreis-unna.de
Was ist die Datengrundlage einer Kaufpreissammlung?
Alle beurkundenden Stellen, z.B. Notare, übersenden dem Gutachterausschuss Abschriften von Verträgen, in denen ein Grundstück verkauft oder ein Erbbaurecht begründet wurde. Dies gilt z.B. auch für Eigentumsübergänge im Wege des Tausches, für den Enteignungsbeschluss, den Grenzregelungs- oder Baulandumlegungsbeschluss und für den Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren.
Zur Auswertung entnimmt der Gutachterausschuss Informationen aus den Grundstückskaufverträgen. Hierzu gehören u.a. Kaufpreis, Grundstücksfläche, Lage, Rechte und Belastungen. Diese Daten werden um weitere, aus den Verträgen nicht ersichtliche Informationen ergänzt. Hierzu gehören z.B. die Daten der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), der Erschließungszustand und die Art des Gebäudes (Einfamilienhaus oder Gewerbeobjekt).
Die Angaben werden ohne personenbezogene Daten über Verkäufer und Käufer verarbeitet. Um den Datenschutz sicherzustellen, werden die Kaufverträge nach der Auswertung vernichtet.




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