Auskunft
Hans-Günter Winkelkötter
Fon 0 23 03 / 27-10 68
Fax 0 23 03 / 27-14 96
guenter.winkelkoetter@kreis-unna.de
gutachterausschuss@kreis-unna.de
Wer erhält Informationen aus der Kaufpreissammlung?
Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstücksmarktberichtes und der erforderlichen Daten sowie zur Ermittlung der Bodenrichtwerte und zur Erstellung von Wertgutachten verwendet.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Hierzu zählen u.a. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig und werden nur in anonymisierter Form von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses herausgegeben.
Die Gebühr für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt je Wertermittlungsfall, einschließlich bis zu zehn mitgeteilter Vergleichswerte über bebaute und unbebaute Grundstücke 100 bis 150 Euro. Für jeden weiteren mitgeteilten Vergleichswert beträgt die Gebühr 7 Euro.




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