Auskunft
Hans-Günter Winkelkötter
Fon 0 23 03 / 27-10 68
Fax 0 23 03 / 27-14 96
guenter.winkelkoetter@kreis-unna.de
gutachterausschuss@kreis-unna.de
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr berechnet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. November 1971 (GV. NRW. S. 354 / SGV. NRW. 2011) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AvwGebO NRW) vom 03. Juli 2001 (GV.NRW. S. 262 / SGV.NRW.2011) in der jeweils gültigen Fassung.
Grundbetrag: 700 Euro
Zuzüglich bei einem Wert des begutachteten Objekts
- bis 770.000 Euro 2,0 v.T. des Wertes
- über 770.000 Euro 1,0 v.T. des Wertes
zuzüglich 770 Euro
Mögliche Zuschläge:
- Anwendung weiterer Wertermittlungsverfahren 100 bis 200 Euro
- Erstellung von gesonderten Unterlagen, umfangreiche Recherchen 100 bis 400 Euro
- Besondere rechtliche Gegebenheiten, wertrelevante Rechte 200 bis 600 Euro
- Aufwändig zu ermittelnde Baumängel oder -schäden, Abbruchkosten 100 bis 300 Euro
Mögliche Abschläge:
- Ermittlung des Wertes zu verschiedenen Wertermittlungsstichtagen bis zu 700 Euro
- Bewertung verschiedener Objekte mit gleichen wertbestimmenden Merkmalen bis zu 700 Euro
Zusätzlich wird die Mehrwertsteuer erhoben.




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