Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr berechnet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. November 1971 (GV. NRW. S. 354 / SGV. NRW. 2011) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AvwGebO NRW) vom 03. Juli 2001 (GV.NRW. S. 262 / SGV.NRW.2011) in der jeweils gültigen Fassung.

Grundbetrag:  700 Euro

Zuzüglich bei einem Wert des begutachteten Objekts

  • bis 770.000 Euro     2,0 v.T. des Wertes
  • über 770.000 Euro  1,0 v.T. des Wertes
    zuzüglich 770 Euro

Mögliche Zuschläge: 

  • Anwendung weiterer Wertermittlungsverfahren 100 bis 200 Euro
  • Erstellung von gesonderten Unterlagen, umfangreiche Recherchen 100 bis 400 Euro
  • Besondere rechtliche Gegebenheiten, wertrelevante Rechte 200 bis 600 Euro
  • Aufwändig zu ermittelnde Baumängel oder -schäden, Abbruchkosten 100 bis 300 Euro

Mögliche Abschläge: 

  • Ermittlung des Wertes zu verschiedenen Wertermittlungsstichtagen bis zu 700 Euro
  • Bewertung verschiedener Objekte mit gleichen wertbestimmenden Merkmalen bis zu 700 Euro

Zusätzlich wird die Mehrwertsteuer erhoben.