Auskunft
Dirk Haufe
Fon 0 23 03 / 27-25 67
Fax 0 23 03 / 27-31 96
dirk.haufe@kreis-unna.de
Frank Elsermann
Fon 0 23 03 / 27-26 67
Fax 0 23 03 / 27-31 96
frank.elsermann@kreis-unna.de
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- Anliegerbescheinigung
Nachweis über Eigentümer von angrenzenden, im Grundbuch ungebuchten Grundstücken (z.B. Wasserläufen). - Auszüge aus dem Kataster
Hierbei handelt es sich entweder um einen Auszug aus der analogen Liegenschaftskarte oder aus dem Liegenschaftsbuch. - Buchwerk
siehe Liegenschaftsbuch - Entfernungsbescheinigung
Angabe der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte für Trennungsentschädigung bzw. Wohnort und Schule für Schülerfahrtkostenerstattung. - Flurkarte
siehe Liegenschaftskarte, analog - Grenzbescheinigung
Nachweis darüber, dass bei einer Bebauung die rechtlichen Grenzen eingehalten wurden. - Grenzmaße, nur zusammen mit Liegenschaftskarte, analog
Als Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter erhalten Sie Grenzmaße und - wenn im Katasterzahlenwerk nachgewiesen - auch Maße von Gebäuden und Gebäudeabständen; diese werden in die Liegenschaftskarte eingetragen. - Identitätsbescheinigung
Nachweis darüber, auf welchem heutigen Grundstücksteil alte Rechte liegen, Gegenüberstellung von historischen und aktuellen Grundstückskennzeichen. - Katasterkarte
siehe Liegenschaftskarte, analog - Katasterplan
siehe Liegenschaftskarte, analog - Lageplan
siehe Liegenschaftskarte analog oder Lageplan / Vermessungen je nach Verwendungszweck - Liegenschaftsbuch
Dies ist der beschreibende Teil des Katasters. Hier finden Sie Angaben über Eigentümer und Erbbauberechtigte, Lage des Grundstücks, Nutzungsart, Bodenschätzung, Fläche, Grundbuchbezeichnungen und Beschreibungen zum Flurstück.
Bitte beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an dieser Auskunft. - Liegenschaftskarte, analog
Dies ist der darstellende Teil des Katasters. Damit erhalten Sie eine maßstäbliche Karte. Sie stellt neben Flurstücken und Grenzen auch Gebäude, Topographie, Nutzungsarten und die Bodenschätzung dar. - Liegenschaftskarte, digital
Dies ist die analoge Liegenschaftskarte in digitaler Form. Zum Lesen der Daten benötigt man teilweise Spezialprogramme. - Unschädlichkeitszeugnis
Wird bei einem belasteten Grundstück ein kleiner Teil verkauft (abgeschrieben), so kann bescheinigt werden, dass es unschädlich ist, wenn das Recht nur auf dem größeren Teil verbleibt.
Das Bestellformular finden Sie rechts nebenstehend unter "Formulare & mehr". Bitte drucken Sie es aus und tragen Sie die gewünschten Artikel dort ein. Anschließend senden Sie es bitte an die nebenstehende Adresse.




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