Auskunft
Christian Krahl
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Fax 0 23 03 / 27-13 97
christian.krahl@kreis-unna.de
Europawahl - Wahlrecht
Die Europawahl ist eine reine Listenwahl. Es gibt keine Wahlkreise. Die Listen können als Landeslisten für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden.
Die Abgeordneten zum Europäischen Parlament werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Auf die BRD entfallen zur Zeit 99 der insgesamt 785 Abgeordnetensitze.
Wahlberechtigt sind zunächst einmal alle, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Informationen zum Wahlrecht von Auslandsdeutschen und EU-Ausländern einschließlich der Antragsformulare sind ab sofort im Internetangebot des Bundeswahlleiters zu erhalten.
Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Unna zum Wahlrecht von Unionsbürgern können Sie hier einsehen.




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