Auskunft
Jürgen Korvin
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Fax 0 23 03 / 27-13 97
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Kommunalwahlen
Die Mitglieder der kommunalen Vertretungen (Kreistage und Gemeinderäte) werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ab 2014 sollen die allgemeinen Kommunalwahlen zu den Vertretungen der Gemeinden und Kreise, der kreisfreien Städte und zu den Bezirksvertretungen am Tag der Europawahl stattfinden.
Die (Ober-)Bürgermeister|innen und Landrätinnen bzw. Landräte werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die letzten allgemeinen Kommunalwahlen fanden am 30. August 2009 statt.
Sofern ein Landrat oder Bürgermeister während der laufenden Wahlperiode ausscheidet und die Neuwahl bereits vor den nächsten allgemeinen Wahlen stattgefunden hat, bleibt dieser bis zur übernächsten Kommunalwahl im Amt.
Zuständigkeit des Kreises Unna
- die Organisation und Durchführung der Landrats- und der Kreiswahl
- Ergebnisermittlung
- Aufsichtsbehörde für die Bürgermeister- und die Gemeindewahlen im Kreisgebiet




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