Im Dienst der Gesundheit

Wir schützen die Gesundheit aller Menschen und tragen dazu bei, dass sie erhalten bleibt. Dafür bieten wir eine Reihe von Services und Beratungen für alle an – vom Kleinkind bis ins Seniorenalter.

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Mobiler Gesundheitskiosk

Der mobile Gesundheitskiosk ist ein bürgernahes, niederschwelliges und unbürokratisches Beratungsangebot rund um das Thema Gesundheit.

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Aktuelle Termine


Dienstleistung

Mobiler Gesundheitskiosk

Kinder und Jugendliche

Das Gesundheitsamt bietet Beratung von Schwangeren an – vor allem auch in Konfliksituationen. Wir begleiten beratend von der Geburt bis das Kind in die Schule geht. Dann steht etwa die Schuleingangsuntersuchung an. Auch während der Schulzeit stehen die Ärzte des Kreises Unna Eltern zur Seite. 

Hinweis zur Frühförderung: Eine Beratung, Antragstellung und Diagnostik bzgl. heilpädagogischer Frühförderleistungen ist deshalb seit dem dem 1. Januar 2023 nicht mehr über das Gesundheitsamt möglich. Ansprechpartner ist der LWL

Häufige Gründe für die Beratung sind Fragen zu Kopfläusen, Fragen zur richtigen Ernährung oder zu Schutzimpfungen. 

Kontakt

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Dienstleistung

Schuleingangsuntersuchung

Zur Schuleingangsuntersuchung mit individueller Beratung bringen Sie bitte das gelbe Untersuchungsheft und den Impfausweis, ggf. auch wichtige ärztliche Befundunterlagen und möglichst den Beobachtungs- bzw. Einschätzungsbogen der Kindertageseinrichtung mit.

Nach der Erhebung von Daten zur Entwicklung Ihres Kindes, der Erfassung des Vorsorge- und Impfstatus und der Frage nach speziellen, besonders gesundheitlichen, Problemen erfolgt eine standardisierte Untersuchung aller Kinder.

Hierbei werden die Funktionen der Sinnesorgane (Augen und Ohren) überprüft, und die Sprach- und Sprechfähigkeit anhand verschiedener Tests im Hinblick auf Aussprache, Grammatik, Sprachflussstörungen und Deutschkenntnisse beurteilt. Mittels weiterer kleiner Aufgaben können Merkfähigkeit, Fein- und Visuomotorik (Auge-Hand-Koordination), visuelle und auditive Wahrnehmung sowie Grobmotorik und Körperkoordination eingeschätzt werden.

Bei allen Kindern findet eine orientierende körperliche Untersuchung statt (messen, wiegen, abhören, Beurteilung von Körperhaltung, Fußstellung, Haut, etc.).

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung soll die Schulärztin auch Konzentration und Ausdauer, Motivation und Selbstbewusstsein sowie die emotionale Reife beurteilen. Da sich die Kinder bei diesem „aufregenden“ Ereignis nicht immer so wie im normalen Alltag verhalten, ist uns der vertrauensvolle Informationsaustausch mit den Eltern und Erzieher*innen sehr wichtig. Deshalb bitten wir um Einsicht in den Beobachtungsbogen der KiTa und bieten schon im Vorfeld der Einschulungsuntersuchung jährlich eine schulärztliche Sprechstunde in den Kindertagesstätten an. Bei speziellen Fragen können sich die Eltern auch jederzeit direkt an den KJGD wenden, um einen individuellen Beratungs- bzw. Untersuchungstermin zu vereinbaren.

Einschulungsuntersuchung
Die Schulleiter*innen erhalten von der Schulärztin ein kurzes schriftliches Gutachten über die Untersuchungsergebnisse. Von diesem Gutachten wird den Eltern sofort nach der Untersuchung eine Kopie ausgehändigt.

Die Ergebnisse werden immer mit den Eltern besprochen. Bei schwerwiegenden, akuten und chronischen Erkrankungen muss gemeinsam überlegt werden, ob bzw. wie hiermit der Schulalltag bewältigt werden kann. Zumeist ist die Beschulung mit entsprechenden Hilfsmitteln bzw. individueller Unterstützung und Förderung möglich.

Liegen Anhaltspunkte auf Überforderung eines Kindes im Regelschulbereich vor, wird durch die Schulleitung zumeist ein Verfahren zur „Abklärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs“ eingeleitet. In diesem Verfahren hat die Schulärztin Stellung zu nehmen, ob es medizinische Ursachen für die (zu erwartenden) Schulschwierigkeiten gibt.

Zurückstellung vom Schulbesuch

Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in die Grundschule trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung bzw. auf Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme und nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Eltern.

Zumeist verbleibt das zurückgestellte Kind dann für ein weiteres Jahr im Kindergarten. Bei medizinischen Problemen oder Auffälligkeiten können jedoch weitere Maßnahmen erforderlich sein. Zur optimalen Nutzung dieser Zeit empfiehlt sich die Erstellung eines individuellen Förderplans unter Einbeziehung des behandelnden Kinderarztes.

Die Mitarbeiter*innen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und die Kinderärzte vor Ort wissen, welche medizinischen Förder- und Therapieangebote es in der Nähe gibt.

Therapien zu Lasten der Krankenversicherung müssen von einem niedergelassenen Kassenarzt verordnet werden.

Stichtag für die Einschulung ist jeweils der 1. Oktober des laufenden Jahres. Kinder, die bis zum Stichtag das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind schulpflichtig.

Untersuchung zur Feststellung des Förderschwerpunktes „AO-SF"

Liegen Anhaltspunkte auf Überforderung eines Kindes im Regelschulbereich vor, wird durch die Schulleitung zumeist ein Verfahren zur „Abklärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs“ eingeleitet. In diesem Verfahren hat die Schulärztin Stellung zu nehmen, ob es medizinische Ursachen für die (zu erwartenden) Schulschwierigkeiten gibt.

Weitere Informationen 

Gelbfieberimpfung

Das Gesundheitsamt des Kreises Unna impft nicht gegen Gelbfieber. Hier finden Sie aber weitere Informationen zu Gelbfieber.

Informieren Sie sich etwa vorab über die Verbreitung von Gelbfieber beim Auswärtigen AmtOb eine Impfung vorgeschrieben ist, können Sie bei der WHO oder im Reise- und Sicherheitshinweis Ihres Reiselandes einsehen.

Benötigen Sie dann eine Impfung, finden Sie eine Liste von Gelbfieberimfpstellen beim Centrum für Reisemedizin.

Weitere Informationen

Ratgeber Gelbfieber (rki.de)

Hygiene und Gesundheitsschutz

Die Gesundheit des Menschen ist in hohem Maße von Hygienevorkehrungen abhängig: Der wirksamste Schutz vor einer Krankheit ist, sie gar nicht erst zu bekommen. Und das gelingt unter anderem mit der richtigen Hygiene, beispielsweise in Krankenhäusern, Schwimmbädern, beim Lebensmittelkauf, in Altenheimen, im Bordell, beim Trinkwasser oder auch dem Tattoostudio. Wir kontrollieren auch, wo Hygiene besonders wichtig ist, um die Menschen zu schützen. Und wer mit Lebensmitteln arbeiten möchte, braucht dafür eine kurze Belehrung über die wichtigsten Hygieneregeln. 

Der Kreis ist aktiv dabei und Teil des MRE (Multiresistente Erreger)-Netzwerkes, das sich der Prävention verschrieben hat. 

Apotheken tragen eine besondere Verantwortung und rücken daher besonders in den Fokus unserer Behörde. Sie zu beraten und den Verkehr von Arnzeimitteln zu überwachen, ist ebenso Aufgabe des Gesundheitsamts. 

Wer in einem nichtakademischen Heilberuf zum Beispiel als Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegeassistent oder Physiotherapeut im Kreis durchstarten möchte, wird auch Kontakt zum Gesundheitsamt haben – Es ist an der Prüfung beteiligt. 

Dienstleistungen

Trinkwasser

Als wichtigste rechtliche Grundlage für die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch gilt die Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159). Die Trinkwasserverordnung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten.

Legionellenuntersuchungen und Energiesparmaßnahmen im Rahmen der aktuellen Trinkwasserverordnung

Im Rahmen der Untersuchungspflicht auf Legionellen sind einige Punkte von den Unternehmern oder Inhabern von Trinkwasserinstallationen zu beachten.

Mit dem Merkblatt 1 wird ein Überblick über die wichtigsten Informationen über Legionellen sowie über die konkret einzuleitenden Maßnahmen nach der aktuellen Trinkwasserverordnung gegeben.

Mit einem weiteren Merkblatt 2 zu Energiesparmaßnahmen bei der Trinkwassererwärmung werden die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren des Energiesparens zusammengefasst. Insbesondere sind die Regeln der Technik für die Anlagen zur Trinkwassererwärmung - vor allem die Einhaltung der Temperaturen des Warmwassers von 60 °C im Speicher der Anlage und im Zirkulationsrücklauf von mindestens 55 °C – einzuhalten.


Weitere Informationen

Zugelassene Untersuchungsstellen für Trinkwasser

Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung

Arzneimittel gehören nicht in den Ausguss

Infektionsschutz

Auch im Blick des Gesundheitsamtes: der Infektionsschutz. Multiresistente Keime, Tuberkulose, Coronaviren, HIV/AIDS, Legionellen, Rotaviren, Windpocken – Die Liste der Infektionskrankheiten ist lang. Eine unkontrollierte Ausbreitung im Kreis Unna zu verhindern, ist die oberste Aufgabe des Gesundheitsamtes. Gerade mit Blick auf die Coronapandemie ist deutlich geworden, wie wichtig die Arbeit ist – und die Beratung bei Fragen.  

Dienstleistungen

Amtsärztlicher Dienst

Unsere Amtsärzte führen ärztliche Untersuchungen durch. Aufgabenschwerpunkte sind Gutachten für den öffentlichen Dienst und Prüfungsfähigkeit, gesundheitliche Eignung und Sehtestbescheinigungen für Berufstätige im Bereich der Personenbeförderung und LKW-Fahrer*innen. 

Dienstleistungen


Zahnärztlicher Dienst

Auch Zahnärzte gibt es im Gesundheitsamt. Sie arbeiten daran, die Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen zu verbessern und führen Zahnputzaktionen durch. Es gibt auch Gesundheitsunterricht und Zahnärztliche Untersuchungen in Kindergärten und Schulen sowie die passende Beratung der Eltern. Zum Job gehört es auch, die zahnärztliche Versorgung geistig und körperlich Behinderter sicherzustellen.

Medizinstipendium

Physikum bestanden und noch keine Idee, wo die Zukunft hinführt? Vielleicht in den Kreis Unna? Denn wer später als Ärztin oder Arzt im Kreis Unna beruflich durchstarten möchte, kann sich nach dem Physikum um ein Stipendium bewerben: Mit 500 Euro im Monat unterstützt der Kreis Unna angehende Mediziner – eine Perspektive für die Zukunft gibt es gratis oben drauf.

Dienstleistung

Medizinstipendium Kreis Unna

Gesundheitsförderung und -planung

In der Gesundheitsförderung und -planung werden z.B. die Themenschwerpunkte Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung, Gesundheitskonferenz und das Gesunde Städte Netzwerk bearbeitet.

Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) ist dabei eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Kreises Unna. Die GBE beschäftigt sich mit speziellen lokalen Gesundheitsproblemen und beschreibt die aktuelle Lage der gesundheitlichen Situation unterschiedlicher Zielgruppen.

Die Berichte finden Sie in der Mediathek.

Weitere Informationen

Verhütungsmittelfonds

Der Verhütungsmittelfonds des Kreises Unna unterstützt Menschen, die sich Verhütungsmittel wie die Pille, Kupferspirale oder eine Sterilisation nicht leisten können. Ungewollte Schwangerschaften sollen so verhindert werden. Als Verhütungsmethode kommen dabei nur zuverlässige und verschreibungspflichtige Mittel in Frage wie die Pille, die Kupferspirale, der Vaginalring oder auch die Sterilisation – Verhütungsmittel wie Kondome werden also nicht bezuschusst. 

Das heißt: Die antragstellende Person übernimmt 20 Prozent der Kosten. Im Falle der Kupferspirale beispielsweise, die insgesamt ungefähr 220 Euro kostet, läge der Eigenanteil somit bei 44 Euro.

Die Beantragung läuft über die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Weitere Informationen

Dienstleistung