Kinder und Jugendliche brauchen Kunst und Kultur. Deshalb will die Landesregierung die künstlerisch-kulturelle Bildung in Schulen mit zusätzlichen Projekten stärken.

Kurztext

Künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen, für eine differenzierte Wahrnehmung, Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und schließlich für die Gestaltung des Lebens insgesamt.

Das NRW-Landesprogramm Kultur und Schule wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeitende der Kulturinstitute und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert, Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen.

Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie finden Sie auf der Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen.

Erforderliche Unterlagen

Projektantrag (Projektdatenblatt)

Rechtsgrundlage

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule

Voraussetzungen

  • Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien
  • Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften im Kreis Unna

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Anträge müssen bis zum 31. März beim Kreis Unna eingereicht werden.