Gesundheit:

In den NRW-Impfzentren können ab sofort Menschen ab 60 Jahren sowie Personen ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen die zweite Auffrischungsimpfung erhalten. Bedingung ist, dass die erste Booster-Impfung oder die letzte Coronainfektion mindestens sechs Monate zurückliegen. Entschieden hat das die NRW-Landesregierung auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

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Impfzentrum-Schild vor dem Impfzentrum.
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Birgit Kalle Kreis Unna

Die zweite Auffrischungsimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Wenn möglich, sollte dabei der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde.

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Die Koordinierenden Covid19-Impfeinheiten (KoCIs) der Kreise und kreisfreien Städte erarbeiten zudem bis Ende September Konzepte für Impfangebote für schwer erreichbare Personengruppen und tauschen sich untereinander aus. Das ist wichtig mit Blick auf den Herbst und erwartbar steigende Corona-Zahlen.

Weitere Details

Bedingung für die zweite Auffrischungsimpfung ab 60 Jahren ist grundsätzlich, dass die erste Booster-Imfpung oder die letzte Corona-Infektion mindestens sechs Monate zurückliegen. Bei Personen ab fünf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen zählen beispielsweise Asthma oder Erkrankungen des Immunsystems dazu. Nur in begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden. Gesunden Menschen unter 60 Jahren empfiehlt die STIKO derzeit keine weitere Auffrischungsimpfung.

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Land NRW

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