Der Kreistag des Kreises Unna hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. März, mehrheitlich die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Kommunen beschlossen, die Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte künftig deutlich effizienter zu gestalten.
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Hintergrund ist die aktuelle Zuständigkeit des Kreises Unna als Genehmigungs- und Anhörungsbehörde nach der Straßenverkehrsordnung. Bislang erfordert das Verfahren die Beteiligung zahlreicher weiterer Behörden, insbesondere der örtlichen Straßenverkehrsbehörden. Dies führt regelmäßig zu langen Bearbeitungszeiten.
Projekt zur Vereinfachung und Beschleunigung gestartet
Bereits im ersten Quartal 2025 hat der Kreis Unna ein entsprechendes Projekt initiiert. Ziel ist es, die Verfahren sowohl für Antragsteller als auch für die Verwaltung zu vereinfachen, die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken sowie Bürokratie abzubauen und digitale Prozesse auszubauen.
Das Projekt hat inzwischen auch auf Landesebene Aufmerksamkeit erlangt: Im nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium wird der Ansatz als „Modell Kreis Unna“ geführt und in Überlegungen zur landesweiten Reform der Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte einbezogen.
Zu den diskutierten Maßnahmen auf Landesebene zählen unter anderem:
- die Reduzierung und Bündelung von Zuständigkeiten
- der Aufbau sogenannter Positivnetze für Transportstrecken
- eine stärkere Digitalisierung unter Nutzung von Geoinformationssystemen
- mögliche Anpassungen rechtlicher Rahmenbedingungen
Eine landesweite Umsetzung entsprechender Reformen wird innerhalb der kommenden drei Jahre angestrebt.
Vereinbarung schafft rechtliche Grundlage
Um die geplanten Veränderungen im Kreis Unna umzusetzen, ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis und den Städten und Gemeinden erforderlich. Diese regelt insbesondere die Übertragung beziehungsweise Bündelung von Aufgaben der örtlichen Straßenverkehrsbehörden.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurden bereits frühzeitig eingebunden. In der Bürgermeisterkonferenz im Januar 2025 wurde die Notwendigkeit einer solchen Vereinbarung festgestellt und das Vorgehen abgestimmt. Auch die Mitarbeitenden der betroffenen Behörden wurden über die geplanten Änderungen informiert.