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Auch in Zeiten von Instagram und Co. sind sie nicht wegzudenken: Die mehrseitigen bunten Werbeprospekte der Supermärkte und Discounter, die regelmäßig – und gerade auch zu Weihnachten und Silvester – in die deutschen Haushalte flattern. Doch wie sah Werbung im Jahr 1934 im Kreis Unna aus? 

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Vorderseite Werbezettel Drogerie Franz Wirth
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Kreisarchiv Coesfeld

Eine Akte aus dem Altkreis Lüdinghausen gibt einen interessanten Einblick: In Selm, seinerzeit Gemeinde im Kreis Lüdinghausen, hatte die Drogerie Franz Wirth im Sommer 1934 eine Konzession zum Kleinhandel „mit sämtlichen Spirituosen in versiegelten und verkapselten Flaschen nicht unter 3/8 [Liter], bei Likören mit mindestens 1/4 Liter Inhalt, mit Ausnahme von gewöhnlichem Branntwein“ erhalten. Neben Seife, Cremes und anderen Hygieneartikeln gingen also auch Schnaps, Bier und Liköre über die Ladentheke. Das fand Kreisarchivarin Ursula König-Heuer des Nachbarkreises Coesfeld heraus.

Verwarnung in amtlicher Akte

Zum Winterbeginn und den bevorstehenden Festtagen warb der geschäftstüchtige Drogist also für seine Weine, Weinbrand, Rum und Süßigkeiten. In die amtliche Akte gelangt ist der Werbezettel aber wahrscheinlich nur deshalb, weil der Drogist auch „Kornbrand“ und „Doppelkorn“ anpries; beide waren laut Konzessionsurkunde jedoch nicht zum Verkauf genehmigt, so dass der Geschäftsmann eine Verwarnung bekam.

Grund für das Trinkbranntwein-Verbot war das Veto des Kreiswirteverbandes Lüdinghausen gewesen, der befürchtete, dass die ansässigen Gastwirte dadurch erhebliche Einkommenseinbußen zu verkraften hätten. Die Gastwirtschaften vor Ort könnten den Bedarf der Selmer Bevölkerung decken, so der Verband. Außerdem seien sie dringend auf den Verkauf angewiesen, da sie seit Schließung der Zeche Hermann im Jahr 1926 und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Krise stark gelitten hätten. Im Jahr 1933 waren in Selm 61,97 Prozent der Bevölkerung Bezieherinnen und Bezieher von Fürsorgeunterstützung.

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Autor

Ursula König-Heuer, Kreisarchivarin Coesfeld / PK

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