Menschen mit einer anerkannten Hörbehinderung oder Sprachbehinderung können einen Anspruch auf die Kostenerstattung eines Gebärdensprachdolmetschers im Verwaltungsverfahren haben.
Der Rechtsanspruch kann sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben und leitet sich maßgeblich aus § 8 Absatz 1 Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) in Verbindung mit § 1 Kommunikationsunterstützungsverordnung NRW (KHV NRW) ab.
Das gilt bei Terminen mit Behörden oder anderen öffentlichen Stellen. Zum Beispiel, wenn es um eigene Rechte oder einen Antrag geht.
Um den Zugang zu erleichtern, steht Menschen mit einer Hör-/Sprachbehinderung ein Online-Antrag zur Verfügung. Es handelt sich dabei um einen Antrag auf vorherige Zustimmung zur Kostenübernahme.
Mit diesem Antrag können Betroffene vor dem Termin mit dem Kreis Unna eine Zustimmung zur Kostenübernahme beantragen.
Der Antrag ist auf der Homepage des Kreises Unna unter Inklusion/Kreis Unna zu finden.