Die Überprüfung von Hinweisen und Beschwerden bezüglich der Betreuungseinrichtungen im Kreis Unna erfolgt durch die WTG-Behörde (Heimaufsicht) des Kreises.

Kurztext

Die WTG-Behörde des Kreises Unna (Heimaufsicht) prüft die Qualität in den Betreuungseinrichtungen zum Schutz der älteren Menschen, Volljährigen mit Behinderung und pflegebedürftigen Volljährigen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Diese Prüfungen finden regelmäßig aber auch beim Vorliegen von Hinweisen und Beschwerden statt.

Erforderliche Unterlagen

  • Adresse und Name der betreffenden Einrichtung
  • Optional: Nachweise, Belege, Name und Anschrift des Hinweisgebers

Rechtsgrundlage

Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW)

Service & Kontakt

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