Schüler*innen, die eine schulische Ausbildung absolvieren, können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung beantragen.

Kurztext

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das BAföG ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können.

Ob Sie grundsätzlich einen Anspruch auf BAföG haben bzw. den Antrag beim Kreis Unna stellen müssen, erfahren Sie hier

Für einen Anspruch auf BAföG in Bezug auf Fortbildungsmaßnahmen (z. B. Meisterschule) informieren Sie sich bitte hier.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausbildungsförderung
  • Informationen zur Ausbildungsstätte (Bescheinigung nach § 9 BAföG)
  • Informationen zu den finanziellen Verhältnissen des jeweiligen Elternteils und den Ehegatten bzw. Lebenspartnern

Weitere einzureichende Antragsunterlagen beziehen sich auf die individuelle Situation der antragstellenden Person.

Rechtsgrundlage

§ 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Voraussetzungen

BAföG, das über die Ämter für Ausbildungsförderung abgewickelt wird, bietet finanzielle Unterstützung für junge Menschen, die das Höchstalter von 45 Jahren nicht überschritten haben. Ausnahmen finden Sie hier.

Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an folgenden Ausbildungsstätten:

  • weiterführende allgemeinbildende Schulen (z. B. Haupt-, Real und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
  • Berufsfachschulen
  • Fachschulen
  • Fachoberschulen
  • Abendrealschulen ab dem 3. Semester
  • Abendgymnasien ab dem 4. Semester
  • Kollegausbildungen ab dem 1. Semester
  • höhere Fachschulen und Akademien

Bitte beachten Sie den Sonderfall Schüler-BAföG.

Service & Kontakt

Hier geht es zum Online-Antrag.

Alternativ geht es hier zum Antrag (PDF).

Den Online-Antrag für das Aufstiegs-BAföG sowie die Antragsformulare (PDF) finden Sie hier.

Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Die Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Kosten

BAföG kann rückzahlungspflichtig sein. Eine Übersicht finden Sie hier.

Das Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gewährt.