Ist ein Familienmitglied verstorben und können die Kosten nicht aus dem Nachlass beglichen werden, kann ein Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten bestehen.

Kurztext

Die Bestattungspflicht ergibt sich aus vertraglichen Ansprüchen, dem Erbrecht, dem Unterhaltsrecht und dem landesrechtlichen Bestattungsgesetz.

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Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag (PDF)
  • Nachweis über den Nachlass der verstorbenen Person
  • Nachweise über Einkünfte, Wohnkosten und Vermögen der antragstellenden Person und der Haushaltsangehörigen
  • Rechnungen des Bestattungsinstituts und Gebührenbescheid des Friedhofs

Rechtsgrundlage

§ 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Voraussetzungen

  • Die Person ist im Kreis Unna verstorben und/oder hat vom Kreis Unna Sozialhilfe (z.B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) bezogen.
  • Die bestattungspflichtige Person kann die Kosten nicht oder nur teilweise begleichen.

Service & Kontakt

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Frist

Die Antragstellung und Übersendung der Unterlagen sollten zeitnah erfolgen (2 bis 3 Monate nach dem Tod).

Kosten

Für die Bearbeitung der Anträge entstehen keine Kosten.