Freiwillige Zulassung von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen
Kurztext
Eine freiwillige Zulassung für die Fahrzeugklassen L1e (2 rädriges Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Hubraum bis 50 cm³ oder Leistung bis 4 kW bei Elektromotoren), L2e (3 rädriges Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Hubraum bis 50 cm³ oder Leistung bis 4 kW bei Elektromotoren) und L6e (4 rädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm3 oder Leistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren). Die vorgenannten Fahrzeugklassen können nicht internetbasiert zugelassen werden.
Fahrzeuge, die unter § 1 Abs. 1 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fallen (z.B.: E-Scooter, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20 km/h) können nicht freiwillig zugelassen werden.
Erforderliche Unterlagen
- COC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original)
- oder Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme)
- Kaufvertrag / Eigentumsnachweis / Rechnung mit Fahrgestellnummer des künftigen Halters
- eVB-Nummer
- Bundespersonalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Nachweis, dass keine ZB II im In- oder Ausland beantragt wurde
- bei Erledigung durch Dritte: Original-Vollmacht und Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder elektronischer Aufenthaltstitel der bevollmächtigten Person
Es ist ein Nachweis vorzulegen, dass die eingeschlagene Fahrzeugidentnummer mit der COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung übereinstimmt. Ebenfalls ist erforderlich, dass ein Nachweis über die ausreichende Kennzeichenbeleuchtung eines amtlichen Kennzeichens im Größenmaß 280 mm x 200 mm (Klasse L1e, L2e) bzw. 520 mm x 110 mm oder 340 mm x 200 mm (Klasse L6e, je nachdem ob ein ein- oder zweizeiliges Pkw-Schild angebracht werden kann) vorgelegt wird.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- ein Gutachten einer Prüforganisation
- eine Herstellerbescheinigung
- eine Vertragshändlerbestätigung
Sollten die Fahrzeuge vermietet werden, ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung mit der Tätigkeit „Vermietung von Fahrzeugen“ und eine eVB-Nummer für Selbstfahrervermietfahrzeuge erforderlich.
Es werden für die freiwilligen Zulassungen eines Kleinkraftrads (L1e, L2e) nur Kraftradkennzeichen oder zweizeilige PKW-Schilder (nur hinten) und für leichte, vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 425 kg Leergewicht (L6e) ein- oder zweizeilige PKW-Schilder (vorne und hinten) gesiegelt.
Für die vorgenannten Fahrzeuge können gem. § 1 EmoG keine „E-Kennzeichen“ zugeteilt werden.
Hinweise:
Bei Einzelunternehmen/Freiberufler*innen:
Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen
Bei juristischen Personen (GmbH, oHG, usw.):
Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten. Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) aller Vertretungsberechtigten. Bei einer GbR zusätzlich diese Einverständniserklärung
Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei Vereinen:
Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/einer Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie)
zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:
schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten
Rechtsgrundlage
§ 3 III und IV Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Voraussetzungen
Privatpersonen:
Fahrzeughalter ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung im Kreis Unna gemeldet
Firmen:
Betriebssitz im Kreis Unna bzw. bei Betriebsstätten selbständige Zweigniederlassung
Hinweis:
Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)
Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen).
Service & Kontakt
- Hier geht es zur Terminvereinbarung (für eine persönliche Zulassung).
- Sofern Sie die Zulassung durch eine*n Dritte*n vornehmen lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Sofern Sie die Zulassung durch eine*n Händler*in vornehmen lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Hier geht es zur Kennzeichenreservierung.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
Grundgebühr ab 30,60 €
Je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen, z.B. für: technische Änderungen, Wunschkennzeichen etc.