Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) plant, den Hebesatz für die Landschaftsumlage im Jahr 2026 von ursprünglich vorgesehenen 18,45 Prozent auf 17,80 Prozent zu senken.
Lea Malzer Kreis Unna
Hintergrund sind die aktuellen Modellrechnungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2026, die von steigenden Umlagegrundlagen der Kommunen ausgehen. Die entsprechende Nachtragssatzung soll am 22. Januar eingebracht und am 27. Februar 2026 beschlossen werden.
Für den Kreis Unna ergibt sich daraus eine Entlastung von rund 5,8 Millionen Euro. Die Zahllast des Kreises geht damit auf rund 157,7 Millionen Euro zurück - im Vergleich zu dem erwarteten Betrag in Höhe von 163,5 Millionen Euro, der sich aufgrund der Modellrechnung ergeben hätte.
Kreis stimmt Vorgehen mit Kommunen ab
In einer gemeinsamen Sitzung am vergangenen Freitag, 15. Januar, hat der Kreis Unna mit den Kämmerinnen und Kämmerern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Auswirkungen der geplanten Senkung beraten. Der Kreis bekräftigte dabei seine Bereitschaft, die entstehenden Verbesserungen sowie sich darüber hinaus ergebende finanzielle Spielräume kommunalfreundlich weiterzugeben, um die angespannte Haushaltssituation vor Ort zu entlasten.
Kreisdirektor und Kämmerer Philipp Reckermann weist jedoch darauf hin, dass die Entlastung nur begrenzte Wirkung auf die bereits weitgehend eingebrachten Haushaltsplanungen der Kommunen haben sollte „Wir werden gleichwohl die finanziellen Spielräume, die sich durch die geringere Landschaftsumlage und das damit verbundene positive Jahresergebnis ergeben, an die Städte und Gemeinden weiterreichen.“
Sylvia Engemann als Sprecherin der Kämmerinnen und Kämmerer des Kreises begrüßt das vereinbarte kommunalfreundliche Vorgehen. „Angesichts der dramatischen finanziellen Herausforderungen ist jede verringerte Kreisumlagenzahlung auch unter Liquiditätsaspekten positiv zu bewerten.“
Kreis erwartet weitere Schritte des LWL
Mit Blick auf die Haushaltslage der Kommunen regt der Kreis zudem an, dass der LWL weitergehende Entnahmen aus seiner gut ausgestatteten Ausgleichsrücklage prüft. Reckermann: „Die angekündigte Senkung des Hebesatzes ist ein wichtiges Signal. Angesichts der erheblichen Belastungen der kommunalen Haushalte wäre es jedoch hilfreich, wenn der LWL zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten auslotet.“