Wird nach Erteilung einer Genehmigung der Betriebssitz verlegt, ist dies dem Kreis Unna mitzuteilen.

Kurztext

Wird nach Erteilung einer Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr der Betriebssitz nach außerhalb des Kreises Unna verlegt, ist dies sowohl dem Kreis Unna als auch der neuen Genehmigungsbehörde mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (PDF)
  • Geänderte Gewerbeanmeldung
  • Ggf. geänderter Auszug aus dem Handelsregister

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • § 10 Abs. 5 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
  • § 2 Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)

Voraussetzungen

  • gültige Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

unverzüglich

(spätestens innerhalb von 28 Tagen nach Änderung)

Kosten

  • ab 58,00 €
  • zusätzliche Kosten je Ausfertigung/beglaubigter Kopie