In besonderen Fällen kann eine Ausnahme zur Betriebspflicht für Taxen genehmigt werden.

Kurztext

Grundsätzlich unterliegen Taxen einer Betriebspflicht. Wenn die Erfüllung der Betriebspflicht nicht mehr möglich ist oder dies unter Berücksichtung seiner wirtschaftlichen Lage, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung nicht mehr zugemutet werden kann, kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag eine Entbindung von der Betriebspflicht genehmigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Angabe und Nachweis, warum die Betriebspflicht nicht erfüllt werden kann

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • § 21 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Voraussetzungen

  • Genehmigung für den Verkehr mit Taxen

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten

Frist

Der Antrag ist unverzüglich zu stellen.

Kosten

  • ab 30 €