Wenn Sie bereits einen gültigen Führerschein besitzen, können Sie diesen um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern.

Kurztext

Die Antragstellung für die oben genannten Fahrerlaubnisklassen kann ausschließlich im Kreishaus Unna erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • ärztliches Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • augenärztliches Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
  • biometrisches Lichtbild und Unterschrift des*der Antragstellenden
  • Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe nach der Fahrerlaubnisverordnung
  • gültiges Ausweisdokument
  • ggf. Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung für die Schlüsselzahl 95
  • aktueller Führerschein (Kopie)


Zusätzlich für die Klassen D1/D1E, D/DE

  • Reaktionstest (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • § 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • § 10 FeV
  • §§ 15 - 17 FeV
  • § 21 FeV

Voraussetzungen

  • (Erst-)Wohnsitz im Kreis Unna
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Mindestalter: 
    Klasse Mindestalter
    C1/C1E
    18 Jahre
    C/CE

    a) 21 Jahre

    b) 18 Jahre nach

         aa) erfolgter Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2575) in der jeweils geltenden Fassung,

         bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

                aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,

                bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

                ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
    D1/D1E

    a) 21 Jahre

    b) 18 Jahre: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

        aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,

        bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

        cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

     D/DE

    a) 24 Jahre,

    b) 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 2 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes,

    c) 21 Jahre

        aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder

        bb) nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 2 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km,

    d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

        aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,

        bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

        cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,

    e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,

    f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.

Service & Kontakt

Hier gelangen Sie zu dem Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. Die Antragstellung für die oben genannten Fahrerlaubnisklassen kann ausschließlich im Kreishaus Unna erfolgen.

Frist

Ein Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 Monat vorher.

Kosten

  • Erweiterung Fahrerlaubnis: 43,90 €
  • Erweiterung Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit: 44,70 €
  • ggf. + Doppelklassengebühr: 9,50 € (mit Probezeit) / 8,70 € (ohne Probezeit)
  • ggf. Direktversand: 5,50 €