Während eines laufenden Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann die Fahrschule gewechselt werden. Der Fahrschulwechsel muss durch die Fahrerlaubnisbehörde genehmigt werden.

Kurztext

Sollten Sie einen Wechsel zu einer anderen Fahrschule wünschen, ist dieser schriftlich bei der Führerscheinstelle zu beantragen. Der Antrag kann auch per E-Mail gestellt werden.  

Erforderliche Unterlagen

  • Angabe von Namen und Geburtsdatum (Ausweiskopie)
  • Name der alten Fahrschule
  • Name der neuen Fahrschule
  • Schriftliche Begründung des Fahrschulwechsels

Voraussetzungen

  • (Erst-)Wohnsitz im Kreis Unna
  • laufender / noch gültiger Fahrerlaubnisantrag 

Service & Kontakt

Der Antrag kann formlos per E-Mail gestellt werden.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Der gestellte Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis muss noch gültig sein. Ist dieser bereits verfristet, ist ein Fahrschulwechsel nicht mehr möglich und ein komplett neuer Antrag zu stellen. 

Kosten

12,80 € (ggf. können bei bisher unbekannten Fahrschulen weitere Kosten entstehen)