Wenn eine Erlaubnisurkunde abhanden gekommen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzurkunde ausgestellt werden.

Kurztext

Wird eine beglaubigte Kopie oder Ausfertigung im Bereich des (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehrs gestohlen oder ist unauffindbar verloren gegangen ist, kann eine Ersatzurkunde ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • Rn. 26 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)

Voraussetzungen

  • gültige Genehmigung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr

Service & Kontakt

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Frist

unverzüglich nach Bekanntwerden des Verlusts

Kosten

73,50 € je Ersatzurkunde