Handwerksbetriebe können Ausnahmegenehmigungen von Parkvorschriften beantragen.

Kurztext

Verkehrszeichen schränken das Parken in vielen Straßenabschnitten ein. Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- u. Montagefahrzeuge einsetzen, können Ausnahmegenehmigungen von Parkvorschriften erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugscheine

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Voraussetzungen

  • Firmensitz in Bönen, Fröndenberg oder Holzwickede
  • Service- oder Montagefahrzeug mit fester Firmenaufschrift versehen

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. 

Kosten

150,00 € pro Fahrzeug, Gültigkeit: 1 Jahr