Soll ein Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen oder wird dieses nicht mehr benötigt, sollte es außer Betrieb gesetzt werden.

Kurztext

Im Rahmen einer Abmeldung werden die Kennzeichenschilder entstempelt und der Fahrzeugschein (ZBI) wird mit einem Eindruck versehen.

Eine letzte Fahrt zum letzten Standort eines Fahrzeuges kann am Tag der Abmeldung bis um 23.59 Uhr durchgeführt werden, sofern die Kfz-Versicherung Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen umfasst.

Hinweis: Die Abmeldung von Fahrzeugen aus anderen EU-Staaten (z.B. Italien, Spanien) oder Drittstaaten (z.B. USA, Großbritannien, Kanada) ist nicht möglich.

Hinweis:

Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen hiervon sind Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sowie Neufahrzeuge, deren Hersteller noch nicht alle Daten an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt übermittelt hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • alle vorhandenen Kennzeichenschilder
  • bei postalischer Abmeldung zusätzlich Vollmacht für Außerbetriebsetzung“ 
  • Verwertung: Soll das Fahrzeug vor oder nach der Abmeldung verwertet werden, ist ein entsprechender Verwertungsnachweis vorzulegen

Rechtsgrundlage

  • § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  • §§ 24, 25 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug wurde in Deutschland zugelassen.

Achtung: Einschränkung bei Online-Abmeldung: Hier können nur Fahrzeuge abgemeldet werden, die auch im Kreis Unna zugelassen sind (Wohnsitz oder Betriebsstätte im Kreis Unna). 

  • Es liegen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Online-Abmeldung:  Hier ist es erforderlich, dass die*der Antragstellende über einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit QR-Code und über gesiegelte Kennzeichenschilder mit QR-Code verfügt.

Hinweis: Bei Verlust der Unterlagen oder Kennzeichenschilder sind zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Hier gelangen Sie zur Dienstleistung "Kfz - Verlust o. Diebstahl (Fahrzeugdokumenten/Kennzeichenschildern)".

Service & Kontakt

Hinweis:

  • Die Abmeldung kann auch postalisch beantragt werden. In diesem Fall werden die Kennzeichenschilder nicht wieder an die antragstellende Person zurückgesendet.
  • Eine Abmeldung kann auch in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (außer Unna und Lünen) vorgenommen werden.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Grundsätzlich gibt es für die Abmeldung keine Frist. Es sind jedoch im Rahmen von ordnungsbehördlichen Verfahren (z.B. bei fehlendem Versicherungsschutz oder Mängeln am Fahrzeug) die entsprechenden Fristen einzuhalten.

Kosten

  • Vorsprache in der Zulassungsstelle oder postalische Abmeldung: 15,90 €
  • Online-Abmeldung: 2,10 €
  • Bei Verlust/Diebstahl (ohne Anzeige der Polizei) des Fahrzeugscheins zzgl. 12,80 € + Ersatzausstellung des Fahrzeugscheins 12,00 €
  • Bei Verlust/Diebstahl (ohne Anzeige der Polizei). Kennzeichenschilder zzgl. 30,70 € (Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung)

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um die Grundgebühr. Durch weitere Leistungen können sich Änderungen ergeben.