Ein Fahrzeug soll dauerhaft ins Ausland ausgeführt werden.

Kurztext

Ausfuhrkennzeichen dienen der dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges ins Ausland. Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist befristet.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) 
  • Internationale Versicherungsbestätigung für Ausfuhr-/Exportkennzeichen
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung; die Gültigkeit muss mind. der Dauer der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens entsprechen
  • ggf. Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer 
  • gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Zulassung durch Dritte (Autohäuser, Zulassungsdienste, auch private Personen) zusätzlich eine entsprechende Vollmacht

Wichtig:

  • antragstellende Person hat Wohnsitz im Kreis Unna

  • wer einen Antrag stellt und nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt, muss zwingend ein/eine Empfangsbevollmächtigte*r angegeben (dieser muss im Kreis Unna wohnhaft sein oder persönlich bei der Zulassung vorsprechen).

  • das Fahrzeug muss sich im Inland befinden

  • Identitätsnachweis/Ausweisdokument des Antragstellers (Original)

  • Grds. ist eine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.

* Sollte innerhalb der letzten vier Wochen vor Antragstellung eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden, muss das Fahrzeug der Zulassungsstelle nicht vorgeführt werden. 

* Sollte die letzte gültige Hauptuntersuchung bereits vor mehr als vier Wochen durchgeführt worden sein, muss das betroffene Fahrzeug der Zulassungsstelle zwingend vorgeführt werden.

* Wenn das Fahrzeug innerhalb der Kennzeichengültigkeit nicht ausgeführt und ein weiteres Ausfuhrkennzeichen beantragt wird, ist das Fahrzeug in jedem Fall der Zulassungsstelle vorzuführen.


Hinweise:

Bei Einzelunternehmen/Freiberufler*innen:

Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen

Bei juristischen Personen (GmbH, oHG, usw., auch e.K.):

Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten. Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.

Bei Vereinen:

Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/einer Vertretungsberechtigten

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie).

zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:

schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten

Rechtsgrundlage

§ 45 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) 

Voraussetzungen

Privatpersonen:

Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung im Kreis Unna gemeldet oder verfügt über keinen Wohnsitz in Deutschland und benennt einen Empfangsbevollmächtigten.

Firmen:

Betriebssitz im Kreis Unna bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung oder Betriebssitz ausschließlich im Ausland. (natürliche Person als Empfangsbevollmächtigter)

Hinweis:

  • Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer).
  • Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen).

Service & Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

ab 34,00 €

je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen, z.B. für: technische Änderungen, Internationaler Fahrzeugschein etc.