Unternehmen können ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für sich nutzen.

Kurztext

Mit dem vereinfachten Zulassungsverfahren besteht für Unternehmen und Firmen (GmbH, oHG, auch e.K.) die Möglichkeit ihre Firmendaten bei der Zulassungsstelle zu hinterlegen, sodass diese nicht mehr zu jedem einzelnen Zulassungsvorgang vorgelegt werden müssen. Hierzu wird eine sogenannte „Firmenschlüsselnummer“ durch die Zulassungsstelle zugeteilt.

Im Anschluss können benannte Mitarbeiter*innen der Unternehmen Vollmachten unterzeichnen und so Zulassungsvorgänge durchführen. Die Unterschriftenregelung kann so unternehmensintern geregelt werden.

Erforderliche Unterlagen

Wichtig:

Für jede Zulassung muss eine Original-Vollmacht auf Kopfbogen des Unternehmens unter Angabe der Firmenschlüsselnummer erfolgen sowie unter der Bestätigung der Richtigkeit der gespeicherten Daten.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um ein Unternehmen (z.B. GmbH, oHG, e.K.) mit Hauptsitz im Kreis Unna.
  • Es handelt sich um ein Unternehmen (z.B. GmbH, oHG, e.K.) mit selbstständiger Betriebsstätte im Kreis Unna.
  • Es liegen alle erforderlichen Unterlagen vor.

Hinweis:

Sollten Steuer- oder Gebührenrückstände bestehen, ist keine Zulassung möglich.

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

  • bei Neuzuteilung: 25,60 €
  • bei Verlängerung: 12,80 €