Das Siegel am Kennzeichen ist beschädigt, jedoch noch vorhanden und benötigt ein neues Kreissiegel.

Kurztext

Ist ein Kennzeichen aufgrund eines Unfalls oder anderer Einwirkungen beschädigt, ist die Siegelung von neuen Kennzeichen möglich bzw. erforderlich.



Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (Original)
  • alle vorhandenen Kennzeichenschilder (PKW/LKW/Zugfahrzeug = 2 Kennzeichenschilder, Motorrad = 1 Kennzeichenschild, Anhänger = 1 Kennzeichenschild etc.)

Rechtsgrundlage

§ 12 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um ein Fahrzeug, das im Kreis Unna zugelassen ist.
  • Die Neusieglung der/s Kennzeichen/s ist durch Dritte ohne Vollmacht möglich.
  • Es liegen alle erforderlichen Unterlagen und Kennzeichenschilder vor.

Bei Verlust/Diebstahl der/s Kennzeichen/s ist keine Neusiegelung möglich. Es muss dann eine Umkennzeichnung erfolgen.

Service & Kontakt

  • Sofern Sie sich durch eine*n Dritte*n vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
  • Sofern Sie sich durch eine*n Händler*in vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
  • Hier geht es zur Terminvereinbarung.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Unverzüglich, sofern das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist

Kosten

3,80 bis 5,50 €