Mit einem Saisonkennzeichen können Fahrzeuge für einen bestimmten Zeitraum im Jahr gefahren werden.

Kurztext

Ein Saisonkennzeichen ist nur während eines bestimmten Zeitraumes gültig (Betriebszeitraum). Der Zeitraum wird durch den/ die Halter*in festgelegt (mind. 2 Monate, höchstens 11 Monate).

Der Betriebszeitraum kann während einer Zulassung oder auch nachträglich eingetragen werden.

Außerhalb des Betriebszeitraumes darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr gefahren und auch nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden.

Hinweis:

  • Eine HU-Pflicht besteht aber für das ganze Jahr! Außerhalb des Saisonzeitraumes gilt das Fahrzeug wie abgemeldet und darf nur mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb genommen werden!
  • Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen hiervon sind Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sowie Neufahrzeuge, deren Hersteller noch nicht alle Daten an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt übermittelt hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I - ZBI)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II - ZBII)
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
  • Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
  • Vorlage der gültigen Hauptuntersuchung
  • gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • SEPA-Mandat

Erfolgt die Saisonzuteilung während der Zulassung sind diese Informationen zusätzlich zu beachten. 

Rechtsgrundlage

  • §§ 6, 10 und 49 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Voraussetzungen

  • Privatperson: Hauptwohnsitz im Kreis Unna
  • Firma: Hauptsitz oder selbstständige Filiale im Kreis Unna
  • Es liegen alle erforderlichen Unterlagen vor.

Hinweis: Sollten Steuer- oder Gebührenrückstände bestehen, ist keine Zulassung möglich.

Service & Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Zur Antragstellung besteht keine Frist.

Der Betriebszeitraum beträgt 2 bis 11 Monate. 

Kosten

  • ab 30,60 € für die nachträglich Eintragung eines Saisonzeitraumes
  • Im Rahmen einer Zulassung die Zulassungsgebühren. Für die Eintragung des Saisonzeitraumes fallen dann keine zusätzlichen Gebühren an.