Hierbei handelt es sich um einen Nachweis über die Verwertung/Verschrottung des Kfz.

Kurztext

Wird ein Fahrzeug verwertet oder verschrottet, so erhält der*die Halter* in hierüber vom Entsorgungsbetrieb oder Autoverwerter einen Verwertungsnachweis, welchen er*sie im Abmeldeverfahren benötigt. Dies kann während des Abmeldevorganges mit eingebracht werden oder auch im Nachhinein eingetragen werden.

Erforderliche Unterlagen

Gegenüber der Behörde sind keinerlei Unterlagen zu erbringen, da diese nicht für die Ausstellung des Nachweises erforderlich sind.

Rechtsgrundlage

  • §§ 8 und 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Service & Kontakt

  • Sofern Sie sich durch eine*n Dritte*n vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
  • Sofern Sie sich durch eine*n Händler*in vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)

Der Verwertungsnachweis wird von dem Entsorgungsbetrieb oder dem Autoverwerter erstellt.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Voraussetzungen

Vorliegen der vollständigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein/ZB I und Fahrzeugbrief/ZB II) und ggf. ein Eigentumsnachweis bei Abgabe an den Entsorger/Verwerter.

Hinweis:

Die Entsorgung/Verwertung kann nicht durch den Kreis Unna durchgeführt werden.

Kosten

  • 5,10 € innerhalb der Abmeldung
  • 10,20 € außerhalb der Abmeldung