Freiwillige Anmeldung eines Elektrokleinfahrzeuges.

Kurztext

Eine freiwillige Zulassung kann nur für die Fahrzeugklassen L1e, L2e und L6e erfolgen.

Fahrzeuge, die unter § 1 Abs. 1 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fallen (z.B.: E-Scooter, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20 km/h) können nicht freiwillig zugelassen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • COC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original)
  • oder Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme)
  • Kaufvertrag / Eigentumsnachweis / Rechnung mit Fahrgestellnummer des künftigen Halters
  • eVB-Nummer
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Nachweis, dass keine ZB II im In- oder Ausland beantragt wurde
  • bei Erledigung durch Dritte: Original-Vollmacht und Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder elektronischer Aufenthaltstitel der bevollmächtigten Person

Es ist ein Nachweis vorzulegen, dass die eingeschlagene FIN mit der COC übereinstimmt. Ebenfalls ist erforderlich, dass ein Kennzeichen in dem Größtmaß 280mm x 200mm angebracht und ausreichend beleuchtet wird.

Der Nachweis kann erbracht werden durch: 

  • ein Gutachten einer Prüforganisation
  • eine Herstellerbescheinigung
  • eine Vertragshändlerbestätigung

Sollten die Fahrzeuge vermietet werden, ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung mit der Tätigkeit „Vermietung von Fahrzeugen“ und eine eVB-Nummer für Selbstfahrervermietfahrzeuge erforderlich.

Es werden für die freiwilligen Zulassungen bei Krädern (L1e, L2e) nur zweizeilige Kennzeichen (nur hinten) und für vierrädrige rädrige Leichtfahrzeuge bis 350 kg zGG (L6e) ein- oder zweizeilige PKW-Kennzeichenschilder (vorne und hinten) gesiegelt.

Für die vorgenannten Fahrzeuge können gem. § 1 EmoG keine „E-Kennzeichen“ zugeteilt werden.

Hinweise:

Bei Einzelunternehmen/Freiberufler*innen:

Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen

Bei juristischen Personen (GmbH, oHG, usw., auch e.K.):

Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten. Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten

Bei Vereinen:

Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/einer Vertretungsberechtigten

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie)

zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:

schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten

Rechtsgrundlage

§ 3 II Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Voraussetzungen

Privatpersonen:

Fahrzeughalter ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung im Kreis Unna gemeldet

Firmen:

Betriebssitz im Kreis Unna bzw. bei Betriebsstätten selbständige Zweigniederlassung

Hinweis:

Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)

Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen).

Service & Kontakt

  • Hier geht es zur Terminvereinbarung (für eine persönliche Zulassung).
  • Sofern Sie die Zulassung durch eine*n Dritte*n vornehmen lassen möchten: Vollmacht (PDF)
  • Sofern Sie die Zulassung durch eine*n Händler*in vornehmen lassen möchten: Vollmacht (PDF)
  • Hier geht es zur Kennzeichenreservierung. 

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

Grundgebühr ab 30,60 €

Je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen, z.B. für: technische Änderungen, Wunschkennzeichen etc.