Ein Gebrauchtfahrzeug soll im Kreis Unna auf eine andere Person umgeschrieben werden.

Kurztext

Bei der Umschreibung innerhalb des Kreises Unna handelt es sich um die Zulassung eines zugelassenen Gebrauchtfahrzeuges. Die Umschreibung ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat.

Das bisherige Fahrzeugkennzeichen kann behalten oder auf Wunsch kann ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. 

 Hinweis:

Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen hiervon sind Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sowie Neufahrzeuge, deren Hersteller noch nicht alle Daten an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt übermittelt hat.

Erforderliche Unterlagen

Umschreibung innerhalb des Kreises Unna mit Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Fahrzeugbrief)
  •  eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  •  Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung
  •  ggf. Kennzeichenschilder
  • Gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • bei Zulassung durch Dritte (Autohäuser, Zulassungsdienste, auch private Personen) zusätzlich eine entsprechende „Vollmacht“


Hinweise:

Bei Einzelunternehmen/Freiberufler*innen:

Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen

Bei juristischen Personen (GmbH, oHG usw., auch e.K.):

Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten. Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten

Bei Vereinen:

Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/einer Vertretungsberechtigten

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie)

Zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:

schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten

Ein Gebrauchtfahrzeug soll im Kreis Unna auf eine andere Person umgeschrieben werden.

Rechtsgrundlage

  • § 15  Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) 
  • § 30 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Voraussetzungen

Privatpersonen:

Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung im Kreis Unna gemeldet

Firmen:

Betriebssitz im Kreis Unna bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung

Hinweis:

Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)

Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen)

Voraussetzungen:

Das Fahrzeug muss zugelassen sein.

Service & Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

  • Kosten vor Ort: Ab 24,40 €
  • Kosten online: Ab 10,40 €

je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen (z.B. für: technische Änderungen, Wunschkennzeichen ect.)