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Für die Kreistagssitzungen des Kreises Unna soll ein öffentlich zugänglicher Livestream für Bürger und Bürgerinnen angeboten werden.


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Landrat Mario Löhr im Kreistag.
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Alexander Heine Kreis Unna

In der Kreistagssitzung am Dienstag, 28. März, wurden mehrere Änderungen für Hauptsatzung des Kreises Unna abgestimmt, um eine zukünftige Live-Übertragung dieser Art zu ermöglichen.

Anfang 2021 wurde der Landrat beauftragt, eine Abfrage hinsichtlich der Akzeptanz eines Livestreamings durchzuführen und anhand der Abfrageergebnisse ein Konzept zur Online-Übertragung der öffentlichen Sitzungen des Kreistages zu erstellen. Im Juni 2021 wurde dem Kreistag das Ergebnis dieser Umfrage vorgelegt.

Es war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, Sitzungen des Kreistags ohne die Ausblendung von Personen, die mit einer Übertragung nicht einverstanden waren, live zu übertragen. Vor dem Hintergrund der Ankündigung einer Neufassung von Kreis- und Gemeindeordnung wurden die Überlegungen hinsichtlich eines Konzeptes zur Online-Übertragung der öffentlichen Kreistagssitzungen zurückgestellt, um das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

Laut der nun seit April 2022 vorliegenden gesetzlichen Neuregelung gilt nach der Kreisordnung die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Solange die Ordnung der Sitzung nicht durch Aufnahmen gefährdet wird, sind zukünftig Bild-, Film- und Tonaufnahmen in den Sitzungen des Kreistages erlaubt, wenn es dazu eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung gibt. Eine bisher erforderliche Zustimmung einzelner Mandatsträger und Mandatsträgerinnen ist danach nicht mehr notwendig.

Die erforderliche Änderung wurde in der Hauptsatzung vorgenommen und anschließend im Kreistag am Dienstag, 28. März, beschlossen. Parallel lief im Hintergrund das Vergabeverfahren, sodass bereits feststeht, welcher Dienstleister mit der Umsetzung des Livestreamings beauftragt wird.

Es ist beabsichtigt, den öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Kreistages am 13. Juni live zu übertragen.



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Autor

Leone Bleimling - Kreis Unna

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