Verwaltung:

Die Erhebung des Zensus steht an. Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind dazu verpflichtet, den Zensus durchzuführen. Für den Kreis Unna übernimmt das die Kreisverwaltung mit ihren rund 300 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten. Los geht es am 15. Mai.

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Statistisches Bundesamt

Bei der Datenerhebung werden persönliche Angaben, wie beispielsweise Name, Adresse, Bildungsstand und ähnliche Infos vor Ort an der Haustür erfragt. Auf keinen Fall aber sind Auskünfte über Kontostand, Bankverbindung, Einkommen o.ä. Gegenstand der Befragung. Die Erhebungsstelle weist zudem darauf hin, dass niemand verpflichtet ist, Interviewer in seine Wohnung zu lassen.

Daten vor der Haustür übermitteln

Nur wenige Daten sind persönlich mitzuteilen, was aber vor der Haus- bzw. Wohnungstür erfolgen kann. Weitergehende Daten sind verpflichtend anzugeben, aber in der Regel durch den Bürger selbst online. Wer gar keine Möglichkeit hat, den Fragebogen online auszufüllen, kann die Fragebögen per Post oder persönlich in der Erhebungsstelle, Edisonstraße 1a in 59199 Bönen, einreichen.

Der Bürger entscheidet sich für einen dieser Wege, das Tätigen der Angaben hingegen ist Pflicht. Wer sich weigert, Auskunft zu geben, muss mit einem Mahnverfahren rechnen. Bei Problemen mit der Online-Eingabe zur Beantwortung des Fragebogens können sich Bürger direkt beim Land NRW melden. Die Hotline hierfür lautet Tel. 02 11 / 82 83 83 83.

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Autor

Max Rolke - Kreis Unna

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