Umwelt:

Mehr Schutz für brütende Vögel – so sieht es das Landesnaturschutzgesetz vor. Und das bedeutet für Hundehalter: Leinenpflicht in allen Vogelschutzgebieten während der Brutzeit.

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Die Grenzen des Vogelschutzgebiets „Hellwegbörde“ im Kreis Unna. Hier müssen Hunde während der Brutzeit angeleint bleiben.
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Kreis Unna

Mehr Schutz für brütende Vögel – so sieht es das Landesnaturschutzgesetz vor. Und das bedeutet für Hundehalter: Leinenpflicht in allen Vogelschutzgebieten während der Brutzeit. Im Kreis Unna gilt das für das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“, das in Teilen auch Flächen in Unna und Fröndenberg umfasst.

„In der Hauptbrutzeit vom 1. März bis 31. Juli gilt dann die Leinenpflicht“, macht Marko Kneisz von der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Unna, deutlich. Frei laufende Hunde können viele Tiere gefährden und erschrecken. „Und zwar auch dann, wenn sie nicht unmittelbar hinter vermeintlicher Beute herhetzen.“

„In der Hauptbrutzeit vom 1. März bis 31. Juli gilt dann die Leinenpflicht.“

             -  Marko Kneisz

Nachwuchs schutzlos

Denn wenn Elterntiere beispielsweise durch frei laufende Hunde aufgescheucht werden, verlassen sie vorübergehend ihren Nachwuchs, der dann von Beutegreifern geholt werden kann. Bei nasskalter Witterung können wärmebedürftige Jungtiere zudem an Unterkühlung sterben, auch wenn sie von den Eltern nur kurzzeitig verlassen werden.

Das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ hat eine herausragende Bedeutung für bundesweit gefährdete Rast- und Brutvogelarten. Die seltene Wiesenweihe, Rohrweihen und im Winter auch Kornweihen jagen in den Feldfluren Kleinnager. Wachteln brüten in den Getreidefeldern ebenso wie Rebhühner, Schafstelzen und Feldlerchen. Auch Schwarzkehlchen konnten als Brutvogel nachgewiesen werden.

Ruhezonen gesucht

All diese Arten benötigen Ruhezonen für die Nahrungssuche, auch und gerade während der Zeit der Jungenaufzucht. Das gilt in gleicher Weise für das Niederwild wie Feldhasen, Kaninchen oder Fasanen. „Natürlich können Hunde weiterhin im Vogelschutzgebiet ausgeführt werden“, unterstreicht Kneisz. „Nur während der Brutzeit eben an der Leine. Langlaufleinen tragen dem Laufbedürfnis der Hunde im gewissen Rahmen Rechnung“, schlägt Marko Kneisz vor. Und macht aber deutlich: „Auch an der Langlaufleine muss der Hund im Vogelschutzgebiet auf dem Weg bleiben.“ 

Auf keinen Fall sollten „Stöckchen“ zum Apportieren in die Felder, Wiesen und Brachflächen geworfen und diese Flächen auch nicht betreten werden. Dies stört nicht nur die dort lebenden Tierarten, sondern auch Landwirte: Mit Hundekot versetztes Heufutter wird vom Vieh verschmäht, und nicht wiedergefundene Apportier-Gegenstände können Schäden an Erntemaschinen verursachen.

Wenn alle Beteiligten sich an die Spielregeln – nicht nur im Vogelschutzgebiet und nicht nur zur Brutzeit – halten, profitieren alle davon, so der Appell von Marko Kneisz. Uneinsichtige müssen allerdings mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe rechnen.

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Autor

Leonie Joost - Kreis Unna