Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten, müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.

Kurztext

Um einen Fischereischein zu erhalten, muss eine schriftliche und eine praktische Prüfung abgelegt und bestanden werden. Als Nachweis über die bestandene Prüfung dient das Fischerprüfungszeugnis, welches ein Leben lang gültig ist.

Die Fischerprüfung können Sie beim Kreis Unna ablegen. Den Fischereischein können Sie sich von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ausstellen lassen.

Falls Sie für die Vorbereitung zur Fischerprüfung Lehrgangsleiter und Ansprechpartner suchen, finden Sie diese hier.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o. Ä.)
  • Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsortes durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz

Rechtsgrundlage

  • § 31 Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG)
  • §§ 1-8 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 13 Jahre
  • Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein*e Betreuer*in auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderungen bestellt ist.
  • Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsortes durch die Untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz

Service & Kontakt

Die nächste Fischerprüfung findet im Zeitraum vom 13. bis 17. Mai 2024 statt.

Anmeldefrist (letzter Tag der Anmeldung): 15. April 2024


Hier geht es zum Online-Antrag.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

Kosten

  • Ablegen der Fischerprüfung: 50 €
  • Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsortes: 15 €
  • Wiederholung eines nichtbestandenen Teils der Fischerprüfung: 30 €