Sie haben bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Unna Ihre Fischerprüfung abgelegt, aber das Fischerprüfungszeugnis verloren? Dann können Sie hier Ersatz erhalten.

Kurztext

Um einen Fischereischein von der zuständigen Ortsbehörde (im Kreis Unna sind das die für den Wohnsitz zuständigen Städte- und Gemeindeverwaltungen) zu erhalten, ist ein Fischerprüfungszeugnis vorzulegen.

Sofern die Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde im Kreis Unna abgelegt wurde, kann bei Bedarf ein Ersatz-Dokument ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Prüfungszeitraum

Rechtsgrundlage

§ 8 Fischerprüfungsordnung

Voraussetzungen

Sie haben die Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde im Kreis Unna bestanden.

Sollten Sie bei einer anderen Behörde die Fischerprüfung abgelegt haben, so wenden Sie sich bitte an diese.

Service & Kontakt

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. 

Kosten

Ersatzausstellung oder Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis: 35 €