Wer in der Bundesrepublik Deutschland jagen möchte, benötigt einen gültigen (deutschen) Jagdschein. Um diesen zu erhalten, müssen Sie zuvor die Jägerprüfung bestehen.

Kurztext

Um einen Jagdschein zu erhalten, müssen eine schriftliche, eine Schießprüfung und eine mündlich-praktische Prüfung abgelegt und bestanden werden. Als Nachweis über die bestandene Prüfung dient das Jägerprüfungszeugnis, welches ein Leben lang gültig ist.

Die Jägerprüfung können Sie beim Kreis Unna ablegen. Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung wird die Teilnahme an einem Lehrgang (z.B. bei der Kreisjägerschaft Unna) empfohlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o. Ä.) ist am Prüfungstag vorzulegen
  • Nachweis einer Vereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein.
  • Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004
  • amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf

Rechtsgrundlage

  • § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
  • §§ 1-10 Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Jagdrechtliche Zuverlässigkeit
  • Körperliche Eignung
  • Wohnsitz im Kreis Unna

Service & Kontakt

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Frist

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind mindestens 2 Monate vor dem Termin für die schriftliche Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.

Kosten

  • Zulassung zur Jägerprüfung bzw. Nachprüfung: 30 €
  • Durchführung der Jägerprüfung: 220 €
  • Wiederholungsprüfung (Nachprüfung je Prüfungsteil): 80 €