Wer gewerbsmäßig als Immobilienvermittler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in, Baubetreuer*in oder Wohnimmobilienverwalter*in tätig werden möchte, muss eine Erlaubnis nach § 34c GewO besitzen.

Kurztext

Zur Erlangung der Erlaubnis nach § 34c GewO müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit einen Antrag auf Erteilung stellen. Die Aufnahme der Tätigkeit kann erst nach Erlaubniserteilung durch die Behörde erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Wie zum Beispiel:

  • Führungszeugnis der Belegart „0“ (Beantragung beim Bürgerbüro der Wohnortsbehörde),
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung beim Bürgerbüro der Wohnortbehörde),
  • Bescheinigung in Steuersachen (Beantragung beim zuständigen Finanzamt),
  • Handelsregister- bzw. Genossenschaftsregisterauszug (bei bestehender juristischer Person/Beantragung beim zuständigen Amtsgericht),
  • Notarieller Gesellschaftsvertrag (bei juristischer Person in Gründung),
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO

Näheres entnehmen Sie bitte den entsprechenden Anträgen.

Rechtsgrundlage

  • § 34c Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 1 - 22 (Anlagen 1 und 2) Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • der*die Antragstellende muss gewerberechtlich zuverlässig sein und in geordneten Vermögensverhältnissen leben

Service & Kontakt

Hier geht es zum Online-Antrag (Antragstellung über das Wirtschafts-Service-Portal NRW).

Alternativ geht es hier zum Antrag - juristische Person (PDF) und zum Antrag - natürliche Person (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. 

Kosten

100 €  bis 5.000 €