Wer ein Bauvorhaben auf seinem Grundstück selbst nicht baurechtskonform erstellen kann, benötigt eine Baulast.

Kurztext

Durch Baulasten wird die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben sichergestellt, die auf dem eigenen Grundstück sonst nicht baurechtskonform ausgeführt werden könnten.

Baulasten können grundsätzlich nur vom Grundstückeigentümer (oder der Erbengemeinschaft) des zu belastenden Grundstücks durch eigenhändige Unterschrift begründet werden. Den Antrag können Sie beim Kreis Unna stellen, sofern sich das Grundstück in Holzwickede, Bönen oder Fröndenberg befindet.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis (ggf. Bestellungsurkunde, Handels- oder Vereinsregisterauszug, notarielle Vollmacht oder Erbschein)
  • Lageplan, bzw. amtlicher Lageplan gem. Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

Rechtsgrundlage

  • § 85 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)
  • § 18 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

 Die Gebühren sind abhängig von der Art der Baulast und deren wirtschaftliche Bedeutung. Sie betragen je Baulast 50 € bis 250 €.

  • Baulast zur Sicherung von Stellplätzen
    • Kraftfahrzeuge je Stellplatz 50 €
  • Baulast zur Sicherung von Fahrradstellplatzen
    • je angefangene 5 Stellplätze 50 €
  • Baulast zur Anbauverpflichtung 100 €
  • Baulast zur Sicherung gemeinsamer Bauteile 150 €
  • Vereinigungsbaulast je Grundstück 100 €
  • Erschließungsbaulast 150 €
  • Bauplanungsrechtliche Bindung (z. B. Altenteiler) 250 €