Mit dem Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erhält zum Beispiel eine Person, die ein Grundstück erwirbt, den Nachweis, ob und wie das Grundstück mit Baulasten belastet ist.

Kurztext

Baulasten stellen reale Belastungen des Grundstücks dar und sind daher ein wertbeeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstücks. Informieren Sie sich daher vor Erwerb eines Grundstücks durch Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis, ob und gegebenenfalls welche Art von Baulast für das Grundstück eingetragen ist.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls Vollmacht zur Einsichtnahme, erteilt durch die*den derzeitige*n Grundstückseigentümer*in oder Grundstückseigentümer*innen.

Rechtsgrundlage

  • § 85 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grund-/Flurstücke, für die eine Auskunft erteilt werden soll. Sie betragen je Grund-/Flurstück 50 €, höchstens jedoch 150 €.

Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30 € je Grundstück.