Mit einer Bauvoranfrage kann die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens bereits vor Einreichung des Bauantrags rechtsverbindlich geklärt werden.

Kurztext

Für alle Vorhaben, die einer Baugenehmigung bedürfen, kann im Vorfeld zu einzelnen bauplanungs- und/oder bauordnungsrechtlichen Fragen, die selbstständig beurteilt werden können, ein Vorbescheid beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular sowie alle Bauvorlagen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.

Rechtsgrundlage

§ 77 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)

Voraussetzungen

Wenn die Fragen, über die entschieden werden soll, die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes betreffen, müssen die Bauvorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, die oder der bauvorlageberechtigt ist, unterschrieben sein.

Service & Kontakt

Kosten

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr wird je nach Umfang der Fragestellungen im Verhältnis zum gesamten Prüfumfang eines Baugenehmigungsverfahrens anteilig ermittelt.