Durch die Vereinigung von Grundstücken werden im Grundbuch bisher selbstständige Grundstücke zu einem Grundstück vereinigt.

Kurztext

Häufig ist eine Vereinigung von mehreren Grundstücken für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Gebäude auf zwei oder mehreren zusammenliegenden Grundstücken errichtet und somit die Eintragung einer Baulast vermieden werden soll. Zur amtlichen Beglaubigung Ihres Antrags ist das persönliche Erscheinen aller Eigentümer mit Nachweis eines Lichtbildausweises beim Kreis Unna erforderlich. Nach Prüfung der Vereinigung wird mit Ihnen ein Termin vereinbart.

Erforderliche Unterlagen

Persönliches Erscheinen mit Identitätsnachweis

Rechtsgrundlage

  • Vermessungs- und Katastergesetz NRW
  • Grundbuchordnung

Voraussetzungen

Die Durchführung einer Vereinigung mit gleichzeitiger Flurstücksverschmelzung im Liegenschaftskataster ist nur möglich, wenn die zu vereinigenden Grundstücke dem gleichen Eigentümer gehören, aneinander angrenzen und in den Abteilungen II und lll des Grundbuchs unbelastet oder gleichmäßig belastet sind.

Service & Kontakt

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