Verwaltung:

Aufgrund personeller Umstrukturierung muss der Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs vorübergehend die Öffnungszeiten ändern.

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Grafik: Matthias Horstmann Kreis Unna

Ab dem 1. März bis zum 31. August 2023 sind die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde für den Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs im Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17 in 59425 Unna, zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag:          7.30 – 12.30 Uhr

Dienstag:        7.30 – 12.30 Uhr

Mittwoch:       geschlossen

Donnerstag:  7.30 – 12.30 Uhr

Freitag:            7.30 – 12.30 Uhr

Montags, dienstags und donnerstags sind zusätzliche Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

Fahrschulen, Taxi-, Miet- und Speditionsunternehmen oder Großraum- und Schwertransporte zählen zum gewerblichen Kraftverkehr und fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Für sie gelten besondere Regeln. Mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind dem Suchwort „Gewerblicher Kraftverkehr“ zu finden.

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Autor

Leonie Joost - Kreis Unna

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