Was geschieht nach der Verhandlung?
Die Jugendgerichtshilfe
- vermittelt eine geeignete Einsatzstelle, wenn Freizeitarbeit oder gemeinnützige Arbeit vom Gericht auferlegt wird (z.B. in einem Altenheim, einer kirchlichen Einrichtung)
- überwacht die Erfüllung der Aufgaben
- führt Betreuungsweisungen durch
- organisiert Verkehrserziehungs- und soziale Trainingskurse
- besucht inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende in der Justizvollzugsanstalt
Kurzlink
https://www.kreis-unna.de/x/jQ-d43da2
Auskunft
Jürgen Scheidemann
Fon 0 23 03 / 27-24 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
juergen.scheidemann@kreis-unna.de
Britta Omansick
Fon 0 23 03 / 27-19 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
britta.omansick@kreis-unna.de